So entsorgst deine Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren fachgerechecht

Entsprechend des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind Verbraucher zur fach- und umweltgerechten Entsorgung von Leuchten, Leuchtmitteln und Ventilatoren verpflichtet. Zu diesen Produkten, die somit nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind, zählen Leuchtmittel, Leuchten, Energiesparlampen mit und ohne Vorschaltgerät, LED-Leuchtmittel, Batterien und Akkus, Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren.


Glühlampen darfst du hingegen auch weiterhin im Hausmüll entsorgen.


Wie kannst du die genannten Altgeräte korrekt entsorgen?


Privathaushalte können die oben angegebenen Geräte über Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder alternativ bei Rücknahmestellen der Hersteller oder Händler abgeben. Im unten stehenden Link findest du eine Liste der Sammel- und Rückgabestellen.

https://www.lightcycle.de/ruecknehmer/das-ruecknahmesystem.html


Auf allen Elektrogeräten, die gesondert und nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind, findest du das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. So erkennst du eindeutig, dass das Produkt fachgerecht entsorgt werden muss.

 

Was ist zu tun, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht?


Da Energiesparlampen Quecksilber enthalten, sind für den Fall, dass mal eine zu Bruch geht, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. (Der Quecksilbergehalt liegt unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar.)


Im Falle eines Bruchs einer Energiesparlampe nimm die Bruchstück vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf. Verpacke sie dann zunächst sicher und luftdicht in einer Plastiktüte oder einem fest verschließbaren Glasgefäß. Bringe sie im Anschluss zu einer Schadstoffsammelstelle.

Bitte achte darauf, Hautkontakt zu vermeiden und lüfte im Anschluss das Zimmer für mindestens 30 Minuten. Bruchstücke grundsätzlich nicht mit dem Staubsauger aufsaugen!