Informationen zur korrekten Entsorgung von Batterien und Akkus

1. Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern stellt das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten, Lampen und Batterien dar. Bei Batterien (Gerätebatterien) zeigen die unter der durchgestrichenen Mülltonne stehenden Zeichen, welche Schwermetalle die Batterie bzw. der Akku enthält und bedeuten folgendes:

Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Batterien und Akkus können Schadstoffe enthalten und gelten als gefährlicher Abfall. Beim Umgang mit Batterien, insbesondere auch mit lithiumhaltigen Batterien und Akkus können Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit entstehen.

2. Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten und Batterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

3. Besitzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und durch Rückgabe einer gesonderten Erfassung zuzuführen. Der Vorsatz gilt nicht, soweit nach ElektroG § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

4. Größere Vertreiber haben nach ElektroG § Nr. 17 Absatz 1 und 2 die Pflicht zur unentgtlichen Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

5. Zur Rückgabe alter Elektro- und Elektronikaltgeräte bieten wir ihnen für Lampen (Leuchtmittel) die Abgabe an einer Lightcycle-Sammelstelle an. Folgen Sie dem Link, geben Sie Ort oder PLZ ein und bringen Sie die Altlampen zu der Sammelstelle. Für Elektrogeräte bieten wir eine Rücksendemöglichkeit an. Folgen Sie dem Link. Zur Rückgabe von Batterien nutzen Sie kommunale Sammelstellen, Schadstoffmobile oder die unentgeltlichen Rückgabe in Handelsgeschäften.

6. Endnutzer haben die Eigenverantwortung vor der Abgabe personenbezogene Daten auf dem zu entsorgenden Altgeräten zu löschen.

7. Um Abfälle zu vermeiden prüfen Sie, ob Ihr Elektro- oder Elektronikgerät weiterverwendet, repariert, verkauft oder verschenkt werden können, bevor Sie diese entsorgen. Prüfen Sie ebenso ob Batterien weiterverwendet werden können.

8. Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG finden Sie hier.